Die anwaltliche Schuldnerberatung erfolgt in folgenden Schritten:

1. Schuldenproblem erörtern – telefonisch, per E-Mail oder in der Kanzlei.

2. Lösungsstrategie gemeinsam festlgen: Gläubigervergleich? Oder doch eher eine Privatinsolvenz anmelden?

3. Beauftragung: Wenn Sie eine Schuldnerberatung beauftragen, übermitteln Sie uns einmalig die Unterlagen der Gläubiger. Offene Fragen klären Sie dann mit dem Anwalt persönlich.

4. Anschreiben aller Gläubiger durch die Kanzlei Heckmann in Ihrem Namen. Wir machen einen Vergleichsvorschlag, den wir vorher gemeinsam festgelegt haben.

5. Bei Aussicht auf einen erfolgreichen Gläubigervergleich verhandeln wir telefonisch mit jedem einzelnen Gläubiger, um das beste für Sie zu erreichen.

6. Sind die Gläubiger zu einem Vergleich bereit, schließen wir in Ihrem Namen eine Vergleichsvereinbarung ab, wobei u.a. auch die Höhe der Ratenzahlung oder einer Einmalzahlung geregelt.

7. Wenn ein Gläubigervergleich nicht möglich ist, prüfen wir, ob ein gerichtlicher Zwangsvergleich zur Schuldbefreiung für Sie erfolgsversprechend sein könnte. Der Vorteil beim gerichtlichen Zwangsvergleich ist, dass dabei nicht mehr alle, sondern nur noch die Mehrheit der Gläubiger dem Plan zur Schuldbefreiung zustimmen muss.

8. Ist aber weder ein Gläubigervergleich noch ein gerichtlicher Zwangsvergleich möglich, bleibt nur die Privatinsolvenz anmelden als letzte Möglichkeit. Wir bereiten für Sie dann den Antrag auf Privatinsolvenz und den Antrag auf Restschuldbefreiung vor.

Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf, telefonisch unter 030 – 40 50 40 30 oder über unser Kontaktformular

Zögern Sie nicht, falls ein Beratungstermin für eine kostenlose Schuldnerberatung kurzfristig nicht möglich ist, eine Schuldnerberatung durch einen Anwalt wahrzunehmen.

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